16.05.2022 - Wichtiger Hinweis zur Teilnahme am Vogelschießen, zu dem alle 16 – 23-Jährigen herzlich eingeladen sind:
Alle Minderjährigen benötigen eine Schießgenehmigung der Eltern. Diese Einverständniserklärung gemäß § 27 Waffengesetz ist vor Schießantritt bei der Schießaufsicht abzugeben.
27.03.2024 - Aktuelles aus der Bruderschaft
18.03.2024 - Mitgliederversammlung 2024
04.03.2024 - Breylske Schützenblatt 2024
14.02.2024 - Aktuelles aus dem Schützenwesen
30.01.2024 - Aktuelles aus dem Vorstand
27.01.2024 - Einladung zum Kompaniefest der 2. (Törchen)
15.01.2024 - Mitgliederversammlung 2024
23.12.2023 - Weihnachtsgrüße 2023
30.09.2023 - SAVE THE DATE!!
12.09.2023 - Umleitung Altenbürener Straße