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Jungschützenfest der St. Hubertus-Schützenbruderschaft

16.05.2022 - Wichtiger Hinweis zur Teilnahme am Vogelschießen, zu dem alle 16 – 23-Jährigen herzlich eingeladen sind:
Alle Minderjährigen benötigen eine Schießgenehmigung der Eltern. Diese Einverständniserklärung gemäß § 27 Waffengesetz ist vor Schießantritt bei der Schießaufsicht abzugeben.


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