Außerordentliche Generalversammlung
25.10.2011 - Am Freitag, 18. November 2011 findet um 19.30 Uhr im Hubertussaal der Schützenhalle Brilon eine außerordentliche Generalversammlung der St. Hubertus-Schützenbruderschaft 1417 Brilon statt.
Tagesordnung
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Verlesung der Niederschrift der Generalversammlung 2011
03. Änderung der Satzung in folgenden Punkten:
- In § 2 Nr.1 wird eingefügt, dass der Vorstand und der jeweilige König mit seiner Königin die Bindung an die christliche Glaubens- und Wertüberzeugung anerkennt.
- In § 2 wird die Nr. 5 eingefügt. Hierin wir die Gründung der St. Hubertus Schützenbruderschaft Brilon GmbH erklärt.
- In § 2 wird die Nr. 6 eingefügt. Hierin wird der Gesellschafter der St. Hubertus Schützenbruderschaft Brilon GmbH beschrieben.
- In § 2 wird die Nr. 7 eingefügt. Hierin wird der Gesellschaftszweck der GmbH beschrieben.
- In § 2 wird aus der bisherigen Nr. 4 die Nr. 8.
- In § 4 Änderung der Zahlungsweise bei Barzahlung des Beitrags
- In § 4 Abs. 2 wird die Beitragsfreiheit von 60 auf 65 Lebensjahre angehoben.
- In § 8 Nr. 4 wird aus dem „Rechnungsführer“ der „Rendant“.
- In § 8 Nr. 12 werden aus den acht „Fahnenträger“ acht „Fähnriche“.
- In § 9 Nr. 3 wird aus dem “Rechnungsführer“ der „Rendant“.
- In § 9 Nr. 5 S. 3 wird die Auslagenerstattung für Funktionsträger geregelt.
- In § 9 entfallen die Nr. 7, 8 und 10, aus der bisherigen Nr.9 wird nun die Nr. 7.
- In § 10 Nr. 3 wird aus dem „Rechnungsführer“ der „Rendant“
- In § 12 entfällt die Nr. 4, so dass die bisherigen Nr. 5, 6 und 7 entsprechend aufrücken.
- In § 13 Satz 2 wird aus den in Brilon erscheinenden Tageszeitungen eine der in Brilon erscheinenden Zeitungen.
- In § 14 Nr. 8a Satz 2 und Nr. 8b Satz 2 werden aus den „Schützenmitgliedern“ „Vorstandsmitglieder“.
- In § 14 Nr. 8d werden aus den „Fahnenträger“ „Fähnriche".
- In § 14 Nr. 12 Satz 1 wird aus der Dauer von einem Jahr zwei Jahre.
- In § 14 Nr. 12 entfällt Satz 2.
04. Verschiedenes
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